Rechtsberatung für Verbraucher und Privatpersonen:

Erben und Vererben

Die Regelung der rechtlichen Verhältnisse geht über den Tod hinaus. Bereits die Verfassung garantiert eine umfangreiche Testierfreiheit (Art. 14 Grundgesetz). Dabei ist das Erbrecht, genau wie die Eigentumsfreiheit, ein normgeprägtes Grundrecht. Es ist nicht von der Natur, sondern erst durch den Gesetzgeber erschaffen. Bereits in diesem Ausgangspunkt verdeutlicht sich das Bedürfnis nach rechtlicher Gestaltung der Erbfolge. Das rechtliche Instrument hierzu ist besonders das Testament (letztwillige Verfügung, letzter Wille). Für Ihre Verfügungen von Todes wegen stellt der Gesetzgeber verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dabei ist eine rechtliche Beratung gerade bei komplexen Regelungen unabdingbar, wenn Sie sicherstellen wollen, dass nach Ihrem Tod auch die von Ihnen gewollte Rechts- und Vermögenslage eintritt.

Rechtswalt Schmitz berät Sie dabei sowohl bei der privaten erbrechtlichen Gestaltung, als auch bezüglich familienrechtlicher, unternehmensrelevanter und steuerrechtlicher Aspekte.

Darüber hinaus können rechtliche Fragen auch nach dem Anfall einer Erbschaft zu klären sein. Sowohl die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, als auch Pflichtteilrecht und die Testamentsanfechtung gehören zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Schmitz.

Relevante Themen:

  • Testament
  • letztwillige Verfügung
  • letzter Wille
  • Vermächtnis
  • Berliner Testament
  • letztwillige Verfügung
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Testamentsanfechtung
  • Erbengemeinschaft