Rechtsberatung für Banken und Sparkassen

Waren in der Vergangenheit Aktivprozesse - gekündigte Darlehen und Kredite, notleidende Engagements, Insolvenzen und Sicherheitenverwertung - für Banken und Sparkassen regelmäßige Aufgaben für die anwaltliche Beratung und Vertretung, sind seit vielen Jahren Passivprozesse - fehlerhafte Anlageberatung, Bankgebühren, Abmahnungen durch Verbraucherverbände, Schadenersatzansprüche aus verweigerte Finanzierung und andere mehr - zumindest in gleichem Umfang hinzugetreten.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für verschiedene Banken und Sparkassen ist Rechtsanwalt Schmitz kompetent und erfahren, dazu Rechtsrat zu geben und die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung zu übernehmen.