Veröffentlicht am: 14.02.2013
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Anleger können vor deutschem Gericht gegen Ratingagenturen klagen
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - AZ: III ZR 282/11
Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht mit dem vorliegenden Beschluss die deutsche Gerichtsbarkeit für ein Verfahren gegen eine amerikanische Ratingagentur. Unter Heranziehung des § 23 ZPO führt der BGH zunächst aus, dass ein über die Vermögensbelegenheit hinausgehender Inlandsbezug nötig ist. Aus diesem Grund konnte es für die Annahme der Anwendbarkeit der Norm nicht ausreichen, dass die beklagte Ratingagentur im Inland befindliches Vermögen hatte. Zur Ermittlung der weiteren Anforderungen zogen die Richter den reichsgerichtlichen Gedanken des Inländerschutzes heran und stützten die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf den Wohnsitz des Klägers. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die klageweise Geltendmachung von Schadensansprüchen werden insoweit überwunden. Inwieweit der Klage in der Sache Recht stattgegeben wird, bleibt allerdings abzuwarten. Der 63-jährige Kläger hatte Zertifikate der inzwischen insolventen Bank Lehman Brothers erworben und sich dabei nach seinem Vorbringen auf die Einstufung der Ratingagentur Standard & Poor's verlassen, die die Kreditwürdigkeit der Emittentin mit "A+" beurteilte. Durch die Wertlosigkeit der Zertifikate ist dem Kläger ein Schaden in Höhe von 30.000€ entstanden.
Wir beraten Sie gern bei Fragen bezüglich der oben genannten Entscheidung.
Ihr Rechtsanwalt Dieter Schmitz und Referendarin Isa Weber, Witten