Rechtsberatung für Verbraucher und Privatpersonen:

Insolvenz und Überschuldung

Sowohl die Privatinsolvenz, als auch die Insolvenz eines Unternehmens sind im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Vorgänge für alle beteiligten Personen. Es entstehen komplizierte juristische Fragen die oftmals kurzfristig beantwortet werden müssen. Unsere Rechtsordnung bietet gerade Privatpersonen die greifbarer Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Dabei gilt es den strengen Formalismus einer Privatinsolvenz einzuhalten und gewisse Vorgaben zu beachten. Ein Vorgang, für den es sich umso mehr lohnt kompetenten Rechtsrat einzuholen.

Auch bei Zeitdruck steht Ihnen Rechtsanwalt Schmitz persönlich und kurzfristig zur Verfügung.

Rechtsanwalt Schmitz berät sowohl Insolvenzgläubiger bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber insolventen Personen oder Unternehmen, als auch Insolvenzschuldner vor und während des Insolvenzverfahrens.