Rechtsberatung für Unternehmer:

Produkthaftung

Der Hersteller von Produkten haftet unter verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen für Schäden, die beim Endabnehmer oder bei Dritten infolge eines fehlerhaften Produkts entstehen. Die Rechte und Pflichten sind vor allem in den §§ 1 bis 19 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) geregelt. 

Davon zu unterscheiden sind die verschuldensabhängige „Produzentenhaftung“ nach § 823 BGB und das vertragliche Haftungsregime. Das Gesetz legt dort dem Hersteller besondere Pflichten bei der Planung, der Herstellung, dem Inverkehrbringen und während des Vertriebs seiner Produkte auf.

Rechtsanwalt Schmitz berät und vertritt Sie sowohl bevor etwaige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, als auch bei der Verfolgung von oder Verteidigung gegen solche Ansprüche.

Relevante Themen:

Verschuldensunabhängig Haftung

Produzentenhaftung

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