Rechtsberatung für Unternehmer:

Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich im engeren Sinne mit dem Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte). Im weiteren Sinne zählen dazu auch das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

Rechtsanwalt Schmitz und berät und vertritt Sie dabei gerichtlich und außergerichtlich, in der Regel und wegen der Besonderheiten der fraglichen Materie in Zusammenarbeit mit geeigneten Patentanwälten.