Veröffentlicht am: 08.10.2013

Seite drucken

Leugnen der unberechtigten Untervermietung – Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Amtsgericht München Urteil vom 25.04.2013 - 423 C 29146/12

Bei den Parteien handelte es sich um die Vermieterin einer öffentlich geförderten Wohnung und den durch diese fristlos gekündigten Mieter. Gegenstand der Klage vor dem Amtsgericht (AG) München war die Frage, ob die fristlose Kündigung der Klägerin rechtens und das darauf gestützte Räumungsverlangen durchsetzbar waren.

Die Klägerin hatte durch die Kriminalpolizei erfahren, dass neben ihrem Mieter auch eine weitere Person im Rahmen polizeilicher Befragungen die gegenständliche Wohnung als ihren Wohnsitz angab. Auf die Aufforderung der Klägerin an den Beklagten, eine Untervermietung zu unterlassen, leugnete dieser die Vorwürfe und gab an, es handele sich bei den verkehrenden Personen lediglich um Freunde, die ihn wegen einer Erkrankung besuchten.

Im Rahmen einer Beweisaufnahme konnte geklärt werden, dass entgegen der Behauptungen des Beklagten tatsächlich eine Untervermietung stattfand, in deren Rahmen dieser dem Untermieter ausdrücklich untersagte, sich offiziell in der Wohnung zu melden. Wegen dieses Umstandes und insbesondere der Tatsache, dass der Beklagte die Vorwürfe geleugnet hatte, ging das Gericht von einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses aus, welche es auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen konnte, dem Mieter zu kündigen.

Bei mietrechtlichen Fragestellungen helfen wir Ihnen gerne. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Rechtsanwalt Dieter Schmitz und Rechtsreferendarin Isa Weber, Witten

Privacy Share-Leiste