Veröffentlicht am: 02.04.2013

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Kosten für Duplikat eines Kontoauszugs – Commerzbank verlangt unangemessen hohes Entgelt

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2013 - 17 U 54/12

Zwar müssen Banken nicht kostenlos Dupliken von Kontoauszügen erstellen, doch darf das dafür erhobene Entgelt auch nicht außer Verhältnis zum tatsächlichen Kostenaufwand der Bank stehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die Commerzbank verklagt, da diese mit 15 Euro pro Nacherstellung ein deutlich überzogenes Entgelt verlange. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte heraus: „Maßgeblich ist die Ausrichtung des Entgelts an den tatsächlich entstandenen Kosten und nicht die Höhe des Entgelts im Vergleich zu dem anderer Kreditinstitute“ und gab dem Kläger recht. Ein Gewinn solle gerade vermieden werden. In mehr als 80 % der Fälle lag der vom Institut selbst errechnete Kostenaufwand bei 10,42 € und somit deutlich unter dem per AGB verlangten Betrag.

Bei Fragen zu oben genannter Entscheidung wenden Sie sich an uns!

Rechtsanwalt Dieter Schmitz und Referendarin Isa Weber, Witten

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