Veröffentlicht am: 21.11.2018
BGH zu Arbeitnehmerbürgschaft
Mit Urteil vom 11.09.2018 – XI ZR 380/16 – hat der BGH über die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers entschieden und diese für wirksam erachtet. Dabei hat sich der Bundesgerichtshof gegen eine Mindermeinung gestellt, welche Arbeitnehmerbürgschaften immer schon dann für unwirksam erachtet, wenn der Arbeitnehmer für seine Bürgschaft zu Gunsten des Arbeitgebers keinen angemessenen Ausgleich erhält. Der Bundesgerichtshof hat erklärt: Unter diesem Gesichtspunkt ist die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber nicht per se sittenwidrig. Eine solche Bürgschaft kann für einen Arbeitnehmer ein hinnehmbares Risiko darstellen. Die Bürgschaft ist erst dann sittenwidrig, wenn eine „krasse“ finanzielle Überforderung des Arbeitnehmers vorliegt. Alle Beteiligten – Schuldner, Gläubiger und Bürge – sollten vor derart weitreichenden Bürgschaften unbedingt qualifizierten Rechtsrat einholen.
Falls Sie Fragen haben stehe ich jederzeit gern – auch telefonisch – zur Verfügung.
Ihr Rechtsanwalt Dieter Schmitz aus Witten