Rechtsberatung für Verbraucher und Privatpersonen:

Steuern und Abgaben

Steuerrechtliche Fragen können sich auch bei privaten wirtschaftlichen Entscheidungen stellen. Das gilt vor allem für Fragen der Einkommensteuer, für die Vermögensverwaltung und für die erbrechtliche Gestaltung.

Daneben lohnt es sich sowohl die Steuerfestsetzung (§ 155 AO) durch die Finanzbehörden kritisch zu prüfen, als auch zukünftige Projekte vorab in Absprache mit dem Finanzamt zu gestalten (§ 89 AO), um so Planungssicherheit zu erzielen.

Unser Steuerrecht lässt an vielen Stellen Raum für Gestaltung.

Rechtsanwalt Schmitz Berät und vertritt Sie in allen Steuerverfahren – gegenüber den Finanzbehörden im Widerspruchverfahren, in gerichtlichen Verfahren vor allen Finanzgerichten, sowie beim Bundesfinanzhof und vor dem Europäischen Gerichtshof.