Rechtsberatung für Verbraucher und Privatpersonen:

Immobilien

Gebäude und Grundstücke (Liegenschaften) stellen regelmäßig einen wesentlichen Teil des privaten Vermögens dar. Die Regelung der die Immobilie betreffen rechtlichen Verhältnisse bedarf besonderen Augenmerks. Unsere Rechtsordnung widmet Immobilien besondere Aufmerksamkeit. Die Regelungen sind von einem starken Formalismus getragen und erfordern ein klares Systemverständnis.

Rechtsanwalt Schmitz berät und vertritt Sie bei allen Vorgängen im Zusammenhang mit Immobilien, sei es der Erwerb oder die Veräußerung, die Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek, das Verhältnis zu den Nachbarn oder das Eintragungsverfahren beim Grundbuchamt.

Relevante Themen:

  • Grundstück
  • Liegenschaft
  • Grundschuld
  • Hypothek
  • Grundpfandrecht
  • Grunddienstbarkeit
  • Wohnrecht
  • Grundbuch
  • Grundbuchamt
  • Notar