Rechtsberatung für Öffentliche Einrichtungen und Behörden

Öffentliche Einrichtungen und Behörden werden nicht nur hoheitlich tätig. Sie haben vielmehr regelmäßig auch zivilrechtliche Beziehungen im Innen- und Außenverhältnis.

Häufig betreffen die zivilrechtlichen Beziehungen den Fiskus, sie können aber auch Reflex hoheitlichen Handelns sein. Besonders Regelungen des Übergangs zivilrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel nach § 116 SGB X, versetzen den Hoheitsträger in die zivilrechtliche Position des Ersatzpflichtigen. Die Durchsetzung dieser zivilrechtlichen Position ist wirtschaftlich Deckungsmasse für öffentliche Leistungen. Der betroffene Hoheitsträger ist für das Funktionieren seiner Leistungserbringung auf diese Deckung angewiesen.

Rechtsanwalt Schmitz ist regelmäßig mit der Durchsetzung solcher zivilrechtlicher Positionen für Behörden und öffentlicher Einrichtungen befasst. Er verfügt daher über große Erfahrung der typischen Fallgestaltung und ist kompetent auch in der Beurteilung, ob die öffentlich-rechtlichen Vorfragen verfahrenssicher gelöst sind.

Weitere typische Aufgaben durch Behörden und öffentliche Einrichtungen ist die Wahrnehmung zivilrechtlicher Ansprüche im Bereich von Investitionsobjekten, namentlich Baumaßnahmen im Hoch- und im Tiefbau mit den verbunden Fragen der Vertragsgestaltung und Leistungsabwicklung einschließlich Mängel und Gewährleistung.

Rechtsanwalt Schmitz ist auf diesem Gebiet in vielfacher Weise tätig und kompetent.